Besondere Tisch–Ereignisse

Gender*chen und Komplizen - im TOR
30.08.2019
12:00 Uhr

Gender*chen und Komplizen - im TOR

Forts. v. 01.04.2019

Vorab: „Verständlich und lesbar“: Der Rat für deutsche Rechtschreibung – also das maßgebliche Gremium für die amtlichen Regeln der Orthographie als zwischenstaatliches Gremium deutschsprachiger Länder – hat 2021 weiterhin die Gender-Schreibweisen abgelehnt. Um seine Missbilligung solcher Schreibweisen zu begründen, setzt der Rat auf folgende Kriterien: Texte sollten „verständlich und lesbar sein“, sie sollten „vorlesbar sein, die Lesegeschwindigkeit nicht vermindern" und „Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten“. Vor allem sollten sie aber "übertragbar sein auf alle deutschsprachigen Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen".

Am 14. Juli 2023 hat der Rechtschreibrat seine bestehende Regelung bekräftigt, orthographische Zeichen wie den Asterisk (*), den Unterstrich oder den Doppelpunkt nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. "Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie." Daraufhin am 18.07. 2023 diese Meldung: "Laut aktuellem RTL/ntv Trendbarometer finden nur 22 Prozent der Bundesbürger die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache unter Nutzung von „Genderzeichen“ wie Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt und einer Pause beim Sprechen persönlich gut. Fast drei Viertel (73 Prozent) stört es, wenn so gesprochen oder geschrieben wird. Und die einzige Gruppe, die das „Gendern“ mehrheitlich gut findet, sind die Anhänger der Grünen (58 Prozent). Ähnlich deutlich fällt die Ablehnung von Plänen aus, die öffentliche Verwaltung – wie in Niedersachsen vorgesehen – auf die Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache in geschriebenen Texten zu verpflichten. 22 Prozent der Bundesbürger fänden das richtig, 75 Prozent lehnen solche Pläne ab. Auch in dieser Frage sind es ausschließlich die Grünen-Anhänger (58 Prozent), die sich mehrheitlich für eine verpflichtende Verwendung der Gender-Sprache in Verwaltungstexten aussprechen."

 

Warum muss sich unser Jonges-Vorstand ohne jede Not über die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung hinwegsetzen?

Unser Tischfreund im Vorstand, Sebastian Juli, als quasi Schrift-Gendern-Beauftragter begründet es mit rechtlichem Gebotensein seit dem Beschluss des BVerfG - na ja. (Hier wurde lediglich für das Personenstandsrecht die sog. dritte Option beschlossen, kein sprachwissenschaftliches, die  Grammatik quasi vorschreibendes Urteil gesprochen. Schon gar keine Vorgabe für Vereinszeitschriften...)

 

So gilt wohl die freundliche Einordnung der Linguistin Ewa Trutkowski "Wer gendert, ist lieb und links".

Wer das nicht sein will, sollte auf den Rat für deutsche Rechtschreibung hören, der bislang die Aufnahme orthographisch-typografischerVeränderungen wie Binnen-I, Binnen-Doppelpunkt, Asterisk (Genderstern) etc. in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache ablehnt. "Dass Institutionen im Hoheitsbereich des Staates (Stadtverwaltungen, Universitäten) dieses Regelwerk ignorieren, ist mehr als skandalös. In Gestalt der Sprache zerstören sie eine Grundlage des Zusammenlebens in der Gesellschaft." (FAZ, 25.05.2021, Leitartikel D. Deckers).

 

"Sprachen wandeln sich immer – aber nie in Richtung Unfug!“

Wirklich nicht?

Ein kleines Beispiel zum Gegenteil, auch wenn es nicht Sprachwandel, sondern nur unreflektiertes Mitlaufen im vermeintlich politisch-korrekten Gendersprech-Stream darstellen dürfte:

 TOR 10 2019, S. 27: in "Sorgen um..." formuliert Rolly Baas

"Fragen, die sich jedem Bürger*innen stellen, deauch... nachdenkt" - man mag's nicht glauben! Der Schreiber müsste doch schon beim Schreiben merken, wie grammatisch falsch, nein: sprachverkorkst das ist.

 

Also: „Principiis obstate, wehret den Anfängen!“ Denn wer möchte, dass sich Rolly noch einmal mit ebenso genderkorrekten wie unaussprechbaren Schriftungeheuern wie "Landtagsabgeordnete*/_:LandtagsabgeordneterInnen" blamie-, sorry, am Rednerpult herumschlagen muss, gar mit dem missglückten Versuch eines stimmlosen glottalen Plosivs (s. Besonderes Ereignis 08.01.2019).

 

Sollte das alles nicht helfen, muss eben JWvG ran, der uns schließlich mittels  einer umfangreichen II-teiligen Tragödie an deren Ende genial-knapp den Unterschied zwischen grammatischem genus und personenbezogenem sexus erarbeitet hat: "Das Ewig-Weibliche zieht uns hinan", und nicht "Die Ewig-Weibliche"!

 

Passend dazu dieser Nachtrag v. 23.10.2020: "Das falsche Weibliche zieht uns hinan" betitelt P. Eisenberg, em. Professor für Deutsche Sprache der Gegenwart in der FAZ seine "Anmerkungen zum Unterschied zwischen grammatischem und biologischem Geschlecht. Lebewesen haben ein Geschlecht, aber nicht Wörter. Keine Sprache der Erde enthält auch nur ein einziges männliches oder weibliches Wort, auch das Deutsche nicht. Unter einem Generikum versteht man ein Wort, das ganz oder in bestimmten Verwendungen keinen Bezug auf das natürliche Geschlecht des Bezeichneten aufweist. Maskuline Generika sind beispielsweise Säugling, Mensch, Fan, Leichnam, Prüfling, Mörder, feminine Generika etwa Person, Koryphäe, Leiche, Waise, Geisel. Dass ein solches Generikum Frauen oder Männer, die mit einem  Wort des jeweils anderen Genus bezeichnet sind, nur "mitmeine",  ist eine begriffliche Irreführung. Die wesentliche Eigenschaft von Generika besteht ja gerade darin, dass überhaupt kein Bezug auf irgendein Geschlecht besteht.... Der allergrößte Teil maskuliner Personenbezeichnungen ist nicht einfach generisch, sondern allenfalls generisch verwendbar. In "Kommst du mit zum Bäcker" ist Bäcker generisch verwendet, in "Unser Bäcker flirtet gern mit älteren Damen" nicht. Das ist bei entsprechenden femininen Personenbezeichnungen anders: Terroristin, Spionin, Physikerin, Lehrerin, Kosmetikerin haben das unabänderliche semantische Merkmal weiblich. Sie sind nicht generisch, sondern grammatisch auf das Merkmal weiblich festgelegt. Ein generisches Femininum gibt es im Deutschen nur bei Einzelwörtern, aber nicht als Strukturmerkmal produktiver Wortableitungen. Der Bedeutungsunterschied zwischen den Elementen von Wortpaaren wie Richter/Richterin, Spion/Spionin besteht darin, dass Maskulina dieser Art einen differenzierten Bezug auf das natürliche Geschlecht haben, Feminina einen festliegenden auf weiblich. Deshalb ist der Vorwurf, der dann zurückgezogene Entwurf des Bundesjustizministeriums "Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts" [ausgerechnet!!] mit fast ausschließlich femininen  Personenbezeichnungen adressiere nur weibliche Personen, zutreffend. Juristen haben eine Definitionsgewalt über Rechtsbegriffe, aber nicht über die Grammatik der Gemeinsprache. Zerstören kann man eine gewachsene Sprache sehr wohl, aber rekonstruieren kann man sie nicht ... Welche Weiterungen die Ersetzung von Maskulina durch Feminina hätte, kommt den Vertretern des Genderismus gar nicht zu Bewußtsein [interessiert sie gar nicht!]. Allein die Rolle des Genus bei generischen Indefinitifpronomina wie wer, irgendwer, niemand, jemand und so weiter, die alle ausschließlich maskuline Formen haben, erforderte einen tiefen Eingriff in die Syntax.... Dass so getan wird, als könne man die Sprache verändern, ohne sie, ihre inneren Gesetzmäßigkeiten zu kennen, darf nicht zur Gewohnheit werden. Auch wenn man Grammatik nicht mag: Sie allein kann bei strukturellen Fragen zeigen, was geht und was nicht gehen kann." FAZ, 23.10.2020, S. 9 Feuilleton).

Am 27.10.2020 kommentiert ein humoriger Leserbriefschreiber in der FAZ (S. 6) den Leserbrief eines Rechtsanwalts, der vorschlug, zukünftig generell die weibliche Form zu verwenden, mit dem Hinweis, ob ein so ähnlich generelles Umschreiben des Strafgesetzbuches mit "Mörderin", Diebin", "Vergewaltigerin", "Betrügerin" als generelle Schreibform wohl von den Anhängern einer "gendergerechten" Sprache goutiert würde - was man sicher bezweifeln darf. Die augenzwinkernde Lösung: "Die durchgehende Verwendung des Diminuitivs mit dem Artikel "das" für alle Bezeichnungen, die sowohl Männer als auch Frauen betreffen können, also zum Beispiel "das Bäckerchen", "das Direktorchen", "das Krankenhausärztchen", "das Redakteurchen", das "Bundeskanzlerchen" oder "das Bundesministerchen für Verteidigung" [auch "das Vorständchen", für Sebastian Juli; gern auch das doppelte Nuttchen] ... Hilfreich auch dort, wo dasselbe Wort  für Einzahl und Mehrzahl steht, also "das Lehrerchen" und die "Lehrerchen". Auch bewirkt die durchgehende Verwendung des Diminuitivs in der  Amtssprache eine vorteilhafte Lockerung des autoritären Verhältnisses von Staat und Bürger." Und "Schwaben, die ja bekanntlich alles außer Hochdeutsch können, benutzen anstelle des "-chen" die ihnen seit eh geläufige Nachsilbe "-le", also "das Studentle", "das Meisterle", "das Konzertgeigerle", das Uwe-le Stieba-le, egal ob Männle oder Weible. "Sie hatten schließlich ja schon einmal einen Ministerpräsidenten mit dem Beinamen "das Cleverle"

 

Wie immer mit bescheidener Zuversicht auf cleverle Einsicht hoffend - auch auf die Einsicht von Vorstand, TOR-Redaktion & Co., dass das unserem Männerverein unverändert und weiterhin gelegentlich angeklebte Etikett der Misogynie nicht auf diese gendernde Weise entfernt werden kann, jedenfalls so lange nicht, wie wir keine Bääsin haben und noch nicht im obigen Sinne Jong-chen oder Jong-le sein wollen ... -

grüßt nach diesem Gender-Exkurs

das Literatchen, auch kurz Litle alias Uwele Stiebale

 

Übrigens: Eine Umfrage unter den Mitgliedern des PEN-Zentrums zur "gendergerechten Sprache" im Frühjahr 2021 ergab, dass die Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder/Schriftsteller das generische Maskulinum beibehalten und nicht Genderstern und Glottisschlag verwenden wollen.

 

Auf Sicht darf man also darauf bauen, der Genderstern, dieses "verkopfte Sprachlenkungs- und Sprachbevormundungsmanöver" werde sich wegen seiner großen Sprach-/Sprechkomplexität nicht durchsetzen. Erst einmal allerdings zieht der Genderstern seine sprachlenkende Bahn von akademischen, sich progressiv dünkenden Zirkeln über 'moderne' Stadtverwaltungen wie Hannover, die öffentlich-rechtlichen Sender, den (oder das?) Jonges-"TOR" - "zum Symbol gemacht von einer kleinen Minderheit mit dem Willen, der großen ablehnenden Mehrheit das 'richtige' Bewußtsein beizubringen, illiberale Anschauungen zu oktroyieren". "Die Generation beleidigt" läßt grüßen, die Caroline Fourest in ihrem gleichnamigen Buch mit dem Untertitel "Von der Sprachpolizei zur Gedankenpolizei (Critica Diabolis)" beschreibt, dabei den Kreis um alle diejenigen erweiternd, die ahistorisch auf dem Niveau ihres 'fortgeschrittenen Bewußtseins' Geschichte, Literatur, bildende Kunst... bereinigen, aussondern wollen (vgl. woke, das neue Stichwort sozialer Fortschrittlichkeit).

 

Bemühen wir einen weiteren (em.) Professor der Deutschen Sprachwissenschaft und Deutsch, H. Glück, Uni Bamberg, der sich in der FAZ v. 06.01.2022, S. 6 mit dem Versuch der Stadt Hannover beschäftigt, deren heftig in die Kritik geratene Gender-Anweisung mit einem juristischen Gutachten zu rechtfertigen. Ein noch parteiischer als üblich ausgefallenes Parteiengutachten einer Professorin für Öffentliches Recht an der HU Berlin (U. Lembcke), mit dem sie nachweisen will, dass "geschlechtergerechte Sprache" in der Amts- und Rechtsprache geradezu vom Grundgesetz geboten sei. Glück weist im Detail wissenschaftlich nach, dass die von Lembcke darin angeführten grammatischen Begründungen sprachwissenschaftlich schlichtweg falsch sind, ihr die im Gutachten in Anspruch genommene sprachwissenschaftliche Expertise fehlt. So verfüge keine Sprache der Welt über Genera (vgl. oben Eisenberg), die von der Gutachterin behauptete "weitere biologische Geschlechter neben, zwischen oder jenseits von männlich und weiblich repräsentieren". Das generische Maskulinum werde man nicht dadurch los, dass man es wie die Gutachterin zu einer "sehr jungen und wenig stabilen Konvention des Sprachgebrauchs" herabstuft; vielmehr gehe es auf Kaiser Justinians Corpus Iuris Civilis (6. Jh.) zurück: "Pronuntiatio sermonis in sexu masculino ad utrumque sexum plerumque porrigitur, also eine Bezeichnung mit männlichem Geschlecht  erstreckt sich i.d.R. auf jedes der beiden Geschlechter". Dieser Satz habe bis heute Gültigkeit: Rechtstexte verwenden Maskulina generisch. Der Professorin einziger Bezug auf Grammatik-Standardwerke, zudem sekundär und fehlerhaft, ist ausgerechnet der oben zitierte Prof. Eisenberg, der so gar nicht zu ihren Ausführungen passt. Ein "Interdisziplinärer Austausch über Fachgrenzen hinweg ist nützlich. Ein Ausflug in ein anderes Fachgebiet wird jedoch riskant, wenn man die dort geltenden Standards ignoriert, die in diesem Fall nicht von der 'Genderlinguistik', sondern von den Grammatiken bestimmt werden" und resümiert "Die Stadt Hannover hat mit diesem Gutachten ein Eigentor geschossen."

 

 Beenden wir die Betrachtungen zu dieser unerfreulichen ideologisch-verquasten Vergewaltigung des Sprachgefühls mit diesen Anmerkungen einer FAZ-Leserbriefschreiberin: "Gendersprache kann jeder mögen oder nicht, je nach Sprachempfinden oder anderen Gesichtspunkten. Die sanktionierte Pflicht zu ihrer Verwendung greift aber in individuelle Rechte in einer Weise ein, die nicht hinnehmbar ist. Der Umgang mit Sprache dient in erster Linie der Verständigung und bietet jedem Menschen im Rahmen seiner als Kind erlernten Muttersprache die Möglichkeit dazu. Die Art, wie er das tut, wird begründet durch seine Individualität, die sich ernst, witzig, prägnant, umschweifig oder in sonstiger persönlicher Eigenart, auch Sprachfreude, ausdrücken mag. Darf man nunmehr [wie etwa derzeit an Universitäten mit schlechteren Noten bei Weglassen der Genderei] nicht mehr selbst entscheiden, ob die nicht zu unserem tradierten Sprachgebrauch gehörende Gendersprache dem eigenen Ausdruckswillen entspricht, so wird die Persönlichkeit des sich Ausdrückenden eingeengt. Wer es auch bei tiefem Gleichberechtigungsgefühl albern findet, stets darauf hinzuweisen, dass es neben Mitbürgern auch solche des weiblichen Geschlechts gibt, mag sich einfach in der geforderten Weise nicht ausdrücken. Auch der Gedanke, dass der Einbeziehung von Menschen, die sich im Schema männlich/weiblich nicht repräsentiert fühlen, das hergebrachte grammatikalische Genus sprachlich am einfachsten gerecht wird, lässt die Vorschrift des Genderns zu einem Ärgernis der sprachlichen und gedanklichen Gängelei werden. Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist die Erfindung der Political Correctness, gegen die wir uns längst als undemokratisch hätten wenden sollen, da nur Inhumanität, Respektlosigkeit und Hass in der demokratischen Auseinandersetung verboten sind. Direkter und indirekter Zwang zu einem neu einzuführenden Sprachgebrauch können bei nicht absoluter Demokratiefestigkeit der zum sprachlichen Gehorsam Gezwungenen nur zu weiterem Demokratieverdruss führen, der uns alle bedroht.

 

Nun, für diese nette Runde leuchtender Jonges-Sterne spielen solche Sprachfindigkeiten hier jedenfalls keine Rolle. Auf- und abgeklärt wissen sie:

Non solo lingua, sed tempora mutantur et nos in ipsis:

                          

An einem lauen Sommerabend im Biergarten des Oberkasseler Bahnhofs - noch gar nicht lange her, da waren wir noch jung, nun sind wir - nur noch Jonges

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